Der Verein unterscheidet zwischen Vereinsmitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern, wobei Mitglieder natürliche oder juristische Personen sein können. Vereinsmitglieder müssen einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen, über dessen Annahme das Präsidium entscheidet; bei Ablehnung ist eine Berufung an die Mitgliederversammlung möglich. Fördermitglieder benötigen keinen Aufnahmeantrag, sondern erhalten die Mitgliedschaft durch ihre finanzielle Unterstützung des Vereins. Ehrenmitglieder werden vom Rat aufgrund besonderer Verdienste um den Verein ernannt und erhalten die Ehrenmitgliedschaft ohne Aufnahmeantrag. Mehr dazu hier.
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Beiträge
Von den Vereinsmitgliedern werden jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Aktuell betragen diese 100 Euro. Förder- und Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

